Nordseeurlaub der besonderen Art auf der Halbinsel Eiderstedt
Samstag ist bei uns der An- und Abreisetag.
Ab 15 Uhr können Sie ihre Ferienwohnung beziehen und am Abreisetag muss die Wohnung bis 10 Uhr wieder frei sein.
Hinweis für Whg. 3 Anreise ab 17.00 Uhr
Nebensaison
06. April bis 29. Juni,
31. August bis 21. Dezember
Hochsaison
23. März bis 06. April,
29. Juni bis 31. August,
21. Dezember bis 04. Januar 25
Friesenhaus 1 (bis zu 4 Pers.)
Hauptsaison: Euro 95,00 (2 Pers.)
Nebensaison: Euro 65,00 (2 Pers.)
Jede weitere Person Euro 10,00 / Tag
Endreinigung Euro 60,00
Friesenhaus 2 (bis zu 4 Pers.)
Hauptsaison: Euro 95,00 (2 Pers.)
Nebensaison: Euro 65,00 (2 Pers.)
Jede weitere Person Euro 10,00 / Tag
Endreinigung Euro 60,00
Friesenhaus 3 (bis zu 5 Pers.)
Hauptsaison: Euro 120,00 (4 – 5 Pers.)
Nebensaison: Euro 85,00 (2 Pers.)
Jede weitere Person Euro 10,00 / Tag
Endreinigung Euro 90,00
Hund
Euro 5,00 / Tag
1. Buchung
1.1 Mit der Buchung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder per E-Mail erfolgen kann, bietet der Gast dem Vermieter den Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich an.
1.2 Der Beherbergungsvertrag kommt mit der Buchungsbestätigung des Vermieters zustande.
2. Reservierungen
2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Gast zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich.
2.2 Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt dem Vermieter Mitteilung zu machen, falls die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht des Vermieters.
3. Leistungen und Preise
3.1 Die vom Vermieter geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung in der Buchungsgrundlage (Prospekt, Gastgeberverzeichnis, Angebotsschreiben, Internetseite) nach Maßgabe aller darin enthaltenen Hinweise und Erläuterungen, soweit diese dem Gast vorliegen.
3.2 Die angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit nichts anderes ausdrücklich vermerkt oder vereinbart ist.
4. Bezahlung
4.1 Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, hat der Gast mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast in mündlicher, schriftlicher oder elektronischer Form) bei Buchungen, die mindestens 14 Tage vor dem Aufenthaltsbeginn erfolgen, innerhalb von 14 Tagen nach Buchung eine Anzahlung von 20% des Gesamtpreises zu leisten.
4.2 Bei Buchungen, die kürzer als 14 Tage vor Aufenthaltsbeginn erfolgen, ist die Gesamtzahlung sofort zu entrichten.
4.3 Soweit der Vermieter zur vertragsgemäßen Leistungsbringung bereit und in der Lage ist, besteht ohne vollständige Leistung der, gegebenenfalls bei Ankunft zu bezahlenden, Gesamtsumme kein Anspruch des Gastes auf Inanspruchnahme der vertraglich vereinbarten Leistungen.
4.4 Die gesamte Restzahlung ist bis 14 Tage vor bzw. spätestens bei Anreise zu bezahlen.
5. Rücktritt des Gastes
5.1 Es wird darauf hingewiesen, dass dem Gast – unabhängig von der Art des Buchungsweges und der Dauer des Aufenthalts – kein allgemeines kostenfreies gesetzliches Kündigungs- oder Widerrufsrecht bezüglich des abgeschlossenen Beherbergungsvertrages zusteht.
5.2 Im Falle der Absage oder der sonstigen Nichtinanspruchnahme der gebuchten Unterkunft (ganz oder teilweise) bleibt der Anspruch des Vermieters auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises bestehen.
5.3 Der Vermieter hat sich eine anderweitige Verwendung der Unterkunft, um die er sich nach Treu und Glauben zu bemühen hat, sowie ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.
5.4 Die Rechtsprechung erkennt an, dass die ersparten Aufwendungen vom Vermieter wie folgt angesetzt werden können:
Bei Übernachtung 10%
Bei Übernachtung mit Frühstück 20%
Bei Halbpension 30%
Bei Vollpension 40%
des vereinbarten Gesamtpreises.
5.5 Dem Gast bleibt es vorbehalten, dem Vermieter nachzuweisen, dass höhere Aufwendungen erspart wurden.
5.6 Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung wird dringend empfohlen.
5.7 Die Rücktrittserklärung ist aus buchungstechnischen Gründen ausschließlich an den Vermieter zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.
6. Obliegenheiten des Gastes
6.1 Der Gast ist verpflichtet, dem Vermieter Mängel der Beherbergungsleistung oder der sonstigen vertraglichen Leistungen unverzüglich anzuzeigen oder Abhilfe zu verlangen.
6.2 Der Gast ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Mängeln oder Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
6.3 Die Unterkunft darf nur mit der mit dem Vermieter vereinbarten Personenzahl belegt werden. Eine Überbelegung kann das Recht des Vermieters zur sofortigen Kündigung des Vertrages und/oder einer angemessenen Mehrvergütung begründen.
6.4 Die Mitnahme von Haustieren, gleich welcher Art, ist kostenpflichtig und nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter und, im Falle einer solchen Vereinbarung, nur im Rahmen der zu Art und Größe des Tieres gemachten Angaben gestattet.
7. An- und Abreisezeiten
7.1. Soweit nichts anderes vereinbart ist steht die gebuchte Unterkunft ab 15 Uhr des Anreisetages zur Verfügung.
7.2 Bei einer Ankunft nach diesem Zeitpunkt ist der Gast verpflichtet, den Vermieter hiervon rechtzeitig zu unterrichten.
7.3 Soweit nichts anderes vereinbart, ist die Unterkunft am Abreisetag bis 10 Uhr zu räumen.
8. Befindlichkeiten
Bitte bedenken Sie, daß Sie in ein bis zu 200 Jahre altes Gebäude ziehen, welches in absolut ländlicher Alleinlage mitten in der Natur steht.
Obwohl wir uns selbstverständlich um Sauberkeit bemühen, kann es immer möglich sein, daß kleine Spinnen oder anderes Krabbelgetier durch Ritzen, Fenster oder Türen ins Haus eindringen. Bei einem Regenguß oder starkem Wind wird auch manchmal loses Material in die Wohnräume gedrückt, das ist in einem Reetdach-Haus mit vielen Balken normal.
Wie Sie auf dem Bild am Anfang dieser Spalte sehen können, sind die Fenster in einem Haubarg oftmals fast ebenerdig eingebaut, die niedrigen Mauern boten somit früher den Sturmfluten nicht soviel Angriffsfläche.
Dadurch fällt allerdings auch nicht soviel Licht in einige Wohnungen wie man es heute gewöhnt ist…Obwohl wir die Fenster normalerweise putzen, kann es dennoch bei der Nähe zum Meer bereits in kürzester Zeit wieder sein, dass ein Schleier von Salzwasser darauf liegt.
Wenn Sie hiermit nicht umgehen können oder mögen, sollten Sie evtl. über eine andere Unterkunft nachdenken.
9. Eine große Bitte
Für jede Ferienwohnung steht Ihnen ein Strandkorb zur Verfügung, damit Sie auch an windigen Tagen die Sonne genießen können.
Bitte stellen Sie die Rückenlehne nach Beendigung Ihres Sonnenbades wieder hoch und drehen Sie den Strandkorb mit dem Rücken zum Wind, damit dieser den Korb nicht umwirft.
So bleibt der Strandkorb für alle Gäste länger erhalten. Danke.
10. Bei Beschwerden im Zusammenhang mit der Versicherungsvermittlung können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V.(Schlichtungsstelle) wenden:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080632, 10006 Berlin
Telefon: 0800 3696000
Fax: 0800 3699000
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
URL: www.versicherungsombudsmann.de
Wir werden uns trotz aller notwendigen Hinweise bemühen, Ihnen ein schönes Ferienquartier zu bieten um Ihnen entspannte uns streßfreie Urlaubstage zu ermöglichen.
Ihre Familie Seitz
Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen
Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.